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    Die Besonderheiten beim Condominiumkauf

    Der Kauf eines Condominiums (Eigentumswohnung) in Thailand bietet interessante Möglichkeiten für ausländische Investoren, allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

    Der Begriff 'Condominium' lässt sich im Allgemeinen mit 'Eigentumswohnung' übersetzen. In Thailand spricht man jedoch nur dann von einem 'Condominium', wenn der gesamte Komplex gemäß dem Condominium Act B.E. 2522 (Condominium-Gesetz) registriert wurde. Im Folgenden wird der Begriff ausschließlich in diesem rechtstechnischen Sinne verwendet.

     

    Ausländerquote (Foreign Ownership Quota)

    Der gesamte Wohnflächenanteil aller Ausländer an einem Condominium-Projekt darf 49 % nicht übersteigen. Die restlichen 51 % müssen thailändischen Staatsbürgern oder thailändischen Unternehmen gehören. Bei der Überschreibung eines Condominiums an einen Ausländer beim zuständigen Land Office muss bescheinigt werden, dass mit dieser Überschreibung der Anteil von 49% nicht überschritten wird. Eine solche Bescheinigung stellt die Verwaltung des Condominiums aus. Es ist Aufgabe des Verkäufers diese Bescheinigung zu beschaffen.

     

    Unterhaltsgebühren (Maintenance Fees)

    Typischerweise erhebt die Verwaltung des Condominiums Unterhaltsgebühren. Bei der Überschreibung eines Condominiums muss der Verkäufer darlegen können, dass keine Unterhaltsgebühren mehr ausstehend sind. Eine solche Bescheinigung stellt die Verwaltung des Condominiums aus. Es ist Aufgabe des Verkäufers diese Bescheinigung zu beschaffen.
    Käufer sollten die monatlichen oder jährlichen Unterhaltsgebühren für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Schwimmbäder, Fitnessräume und Sicherheitsdienste vor Vertragszeichnung zur Kenntnis bringen.

     

    Finanzierung

    Der Käufer muss dem zuständigen Land Office bei der Überschreibung darlegen können, dass der Kaufpreis vom Ausland eigens für den Kauf des zu überschreibenden Condominiums transferiert wurde. Die Empfängerbank in Thailand stellt eine solche Bescheinigung aus, die sogenannte Foreign Exchange Transaction Form (FET-Form).

    Wichtig

    • ein anderer Quellennachweis wird nicht akzeptiert (z.B. aus dem Verkauf des sich in Thailand befindlichen Hauses)
    • mit dem Überweisungsauftrag muss eine Notiz über den Verwendungszweck angebracht werden, aus welcher klar ersichtlich ist, dass die Kaufsumme eigens für das zu überschreibende Condominium überwiesen wurde
    • dieser Transfer muss in der Fremdwährung geschehen, mit anderen Worten, die Konvertierung der Währung muss in Thailand geschehen

     

     

    Adresse

    Kraiwit & Partner Co. Ltd.
    Law Office
    23/555 Western Railway Rd
    Hua Hin
    Prachuap Khiri Khan, 77110
    Thailand

    Director

    Herr Kraiwit Prariyachadtrakul
    Rechtsanwalt und 
    Notarial Services Attorney

    Sprachen: Thai und Englisch

    E-Mail: info @ k-huahinimmobilien.com

    Kontakt

    Kontaktaufnahme für deutschsprachige Kunden:

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