Die Gründung eines Unternehmens in Thailand bietet Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten, sich in einem dynamischen Markt zu etablieren. Eine der gängigsten Rechtsformen ist die Company Limited (Co., Ltd.), vergleichbar mit einer GmbH in Deutschland.
Was ist eine Company Limited?
Die Company Limited ist eine juristische Person mit beschränkter Haftung, bei der die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. Sie ist besonders attraktiv für ausländische Investoren, da sie Flexibilität bietet und in zahlreichen Branchen – von Tourismus über Immobilien bis hin zu Technologie – eingesetzt werden kann.
Vorteile einer Company Limited
- Beschränkte Haftung: Ihr persönliches Vermögen bleibt geschützt, da Sie nur mit Ihrer Einlage haften.
- Professionalität: Eine Co., Ltd. vermittelt Glaubwürdigkeit und erleichtert Geschäftsbeziehungen.
- Arbeitsgenehmigungen: Die Gesellschaft kann für ausländische Mitarbeiter Arbeitsgenehmigungen („Work Permits“) beantragen.
- Steuerliche Vorteile: Beim Verkauf der Gesellschaft durch Anteilsübertragung entfallen bestimmte Steuern, z. B. die Taxen und Gebühren beim Land Office (sofern Immobilien gehalten werden).
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Gründung einer Co., Ltd. unterliegt dem Civil and Commercial Code (CCC) und dem Foreign Business Act (FBA). Wichtige Anforderungen:
- Stammkapital: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital, aber für Arbeitsgenehmigungen wird in der Praxis ein Stammkapital von 2 Millionen THB pro ausländischem Mitarbeiter empfohlen.
- Gesellschafterstruktur: Seit dem 1. Februar 2023 sind nur noch mindestens zwei Gesellschafter erforderlich (vorher drei), gemäß der Änderung des CCC (Act No. 23, B.E. 2565). Ausländer dürfen maximal 49 % der Anteile halten, während 51 % in thailändischer Hand sein müssen, es sei denn, eine Ausnahmegenehmigung (z. B. durch die Board of Investment, BOI) liegt vor. Juristische Personen, auch ausländische, können Anteile halten.
- Geschäftsführer: Mindestens ein Geschäftsführer ist erforderlich, der nicht zwingend thailändischer Staatsbürger sein muss.
- Eingeschränkte Tätigkeiten: Bestimmte Branchen (z. B. Medien, Landwirtschaft, Tourismusführung) sind für ausländische Unternehmen eingeschränkt oder verboten, sofern keine Sondergenehmigung vorliegt.
Schritte zur Gründung einer Company Limited
- Namensreservierung
Registrierung des Firmennamen (auf Englisch oder Thai) beim Department of Business Development (DBD).
Der Name muss eindeutig sein und darf keine verbotenen Begriffe (z. B. „Bank“ ohne Lizenz) enthalten.
Dauer: ca. 1–2 Tage. - Memorandum of Association
Erstellen eines Memorandum, das Firmenname, Sitz, Geschäftszweck, Stammkapital und Gesellschafterstruktur festhält.
Dieses Dokument wird beim DBD eingereicht. - Gesellschafterversammlung
Durchführung einer Gründungsversammlung, um die Satzung, Geschäftsanteile und Geschäftsführer zu bestimmen.Mindestens 25 % des Stammkapitals müssen eingezahlt werden. - Registrierung
Einreichung aller Dokumente (Memorandum, Satzung, Gesellschafterliste) beim DBD. Nach Genehmigung erhalten Sie eine Registrierungsnummer und die Firma ist rechtsfähig. DBD Gebühren: 7.000 THB
Wenn Sie effektiv einen operatives Geschäft führen wollen, sind noch nötig:
- Steuerliche Registrierung
Beantragung einer Steuernummer und Registrierung der Mehrwertsteuer (7 %), falls Ihr Jahresumsatz 1,8 Millionen THB übersteigt. - Bankkonto und Arbeitsgenehmigungen
Eröffnung eines Firmenbankkontos, um das Stammkapital einzuzahlen. Beantragen Sie Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter, falls erforderlich.
Fazit
Die Gründung einer Company Limited in Thailand ist ein vielversprechender Schritt, erfordert jedoch sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit professioneller Unterstützung können Sie Ihr Unternehmen erfolgreich etablieren und von Thailands dynamischem Markt profitieren.