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    Bauvertrag - erste Stufe der Vertragsprüfung (DIY)

    Dachkonstruktion - Schweißnähte
    Dachkonstruktion - Schweißnähte

    Bauverträge sind komplexe Verträge, die zahlreiche rechtliche Aspekte berühren. Daher ist es wichtig, dass diese Verträge von einer Fachperson überprüft werden. Allerdings kann der Laie die erste Stufe der Prüfung selber durchführen - also schon mal die Spreu vom Weizen trennen.

    In der Schweiz findet ein Bauvertrag seine rechtliche Grundlage im OR und SIA 118, in Deutschland im BGB und VOB/B, in Östereich im ABGB und ÖNORM. Die Regelwerke SIA 118, VOB/B und ÖNORM dienen als standardisierte Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Gerade weil Bauverträge komplex sind, brauchen diese eine strenger geregelte Grundlage.

    In Thailand gibt es keine vergleichbaren Regelwerke. Mit anderen Worten - in Thailand findet der Auftraggeber nicht annähernd so viel Rechtsschutz wie in den vorgenannten Staaten. Es ist daher nicht selten, dass in Thailand Bauverträge vorgelegt werden, die einem den Atem verschlagen.

    Prüfen Sie den Ihnen vorgelegten Bauvertrag in einer ersten Stufe selber. Wenn Sie eine der folgenden Regeln im Bauvertrag vorfinden, sollten Sie die Baufirma offen und direkt darauf ansprechen. Je nach Reaktion, nehmen Sie besser Abstand.

     

    Regelung "Zahlungsplan"

    Zahlungsplan nach Datum

    Zahlungsplan nicht nach Baufortschritt sondern nach Datum. Wer hier nicht zusammenzuckt, ist selber schuld.

     

    Regelung "Anzahlung"
    Nochmals zum obigen Zahlungsplan, erste Rate: Der Auftraggeber soll noch vor dem ersten Spatenstich 50% anzahlen. In der Regel sind 10 bis 20% anzutreffen, 25% gilt schon als hoch.

     

    Regelung "Sprachenhierarchie"
    "If there is any difference between the Thai version and the English version, then the Thai version shall prevail."
    Die Baufirma - der Autor des Vertrages - rechnet zwar damit, dass es zwischen den beiden Vertragssprachen Englisch und Thai Differenzen geben kann, verlangt aber von seinem Kunden, der mit 99,999%iger Sicherheit kein Thai lesen kann, dass er darauf vertraut, dass alles richtig ins Englische übersetzt wurde. Die Unterzeichnung dieses Vertrags beruht auf Vertrauen und nicht auf Verständnis. Die kundenorientierte Baufirma wählt bei der Regelung der Sprachenhierarchie die Kundensprache als die verbindliche Sprache.

     

    Regelung "Zutritt zur Baustelle"

    bauvertrag inspektion

    Warum sollte die Baufirma dem Auftraggeber den Zutritt zur Baustelle verweigern? Baufortschritt und Bauausführung können nicht kontrolliert werden resp. jeweils zu spät.

     

    Regelung "Konventionalstrafe"
    Keine oder lächerliche Konventionalstrafen bei Bauverzögerungen. Solange die Konventionalstrafe weniger schmerzhaft ist als das Eilen müssen, wird die Baufirma sich nicht beeilen.

     

    Bausoll wird nicht klar definiert
    Die zu erbringende Bauleistung bezüglich technischen, qualitativen und quantitativen Merkmalen - das sogenannte Bausoll - die in den Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnissen und Bauverträgen festgelegt sind, werden oft zu mager ausgeführt.
    Je präziser die Festlegung des Bausolls definiert wird, desto reibungsloser läuft die Bauaufsicht und Bemängelung ab. Was nicht als Leistung der Baufirma definiert ist, wird höchstwahrscheinlich nicht ausgeführt, auch wenn es dem Auftraggeber sachlogisch zwingend erscheint.

     

    Adresse

    Kraiwit & Partner Co. Ltd.
    Law Office
    23/555 Western Railway Rd
    Hua Hin
    Prachuap Khiri Khan, 77110
    Thailand

    Director

    Herr Kraiwit Prariyachadtrakul
    Rechtsanwalt und 
    Notarial Services Attorney

    Sprachen: Thai und Englisch

    E-Mail: info @ k-huahinimmobilien.com

    Kontakt

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